GENERELLES zum Thema Scheidung
Vier Wege zur Ehescheidung
Wann ein Antrag auf Scheidung gestellt werden kann, ist davon abhängig, wie lange die Ehegatten getrennt leben und ob nur einer der Ehegatten oder beide die Ehescheidung möchten. Grundsätzlich sind die nachfolgenden vier Fälle zu unterscheiden:
Härtefallscheidung
Streitige Scheidung
Einverständliche Scheidung
Scheidung
Kurz im Überblick
Sechs Schritte bis zur Scheidung
Eine Scheidung ist nicht mehr und nicht weniger als das behördliche Auflösen einer vor den Standesbeamten geschlossenen Ehe oder Partnerschaft. Dabei geht es seit Beginn der 70er Jahre nicht länger um die Schuldfrage, sondern nur noch um einen angemessenen Interessen- und Versorgungsausgleich.
Die Scheidung beginnt mit Einreichung des Scheidungsantrags. Hierfür besteht Anwaltszwang. Im Scheidungsantrag ist darzulegen, dass die Ehe gescheitert ist. Und das Datum der Trennung ist festzuhalten.
Das Familiengericht am Amtsgericht prüft den Antrag und stellt ihn dem anderen Ehegatten zu.
Der Ehegatte kann zustimmen oder ablehnen. Wenn er ablehnt, kann die Scheidung dennoch nach einem Jahr Trennungszeit durchgeführt werden. Das Gericht prüft in diesem Fall, ob die Ehe zerrüttet ist. Ist dies der Fall, wird die Ehe trotz Ablehnung durch den Ehegatten geschieden. Es wird dann eine streitige Scheidung durchgeführt. Stimmt der Ehegatte zu, spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung.
Beide Ehegatten werden vom Gericht aufgefordert, den Fragebogen zum Versorgungsausgleich auszufüllen. Hierbei geht es um die Aufteilung der Rentenanwartschaften der Ehegatten. Denkbar ist auch eine einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung, die Umgangs- und Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich und die Verteilung von Rentenansprüchen regeln kann. Diese muss vor einem Notar geschlossen werden. Können Unterhalt oder Zugewinn nicht einvernehmlich geklärt werde, muss von dem begehrenden Ehegatten ein Antrag bei Gericht eingereicht werden. Automatisch passiert das sonst nicht.
Liegen die Auskünfte zum Versorgungsausgleich bei Gericht vor, legt das Gericht einen Scheidungstermin fest.
Die Dauer eines Scheidungstermins hängt davon ab, welche Punkte zu regeln sind. Können in dem Termin alle Fragen geklärt werden wird der Scheidungsbeschluss verkündet. Die Ehescheidung ist aber erst rechtskräftig, wenn beide Eheleute durch ihre Anwälte einen Rechtsmittelverzicht erklären.