Aus der langjährigen Spezialisierung auf das Gebiet des Familienrechts und der weitgehenden Konzentration meiner Tätigkeit auf die angegebenen Tätigkeitsschwerpunkte resultieren eine entsprechende Fach- und außergerichtliche Verhandlungskompetenz sowie auch die notwendige Prozesserfahrung, wie es aufgrund der zunehmend steigenden Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit heute unerlässlich ist.